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Führerscheinklassen die in unserer Fahrschule ausgebildet werden

Klasse B

Mindestalter : 18 Jahre (Land Brandenburg B17)

PKW´s und LKW´s mit einer zulässigen Gesamtmasse von 3500 Kg. max. 8 Sitzplätze +  Fahrersitz. Hinter diesen Fahrzeugen darf ein Anhänger mit zulässiger Gesamtmasse von höchstens 750 Kg. mitgeführt werden.

Anhänger über 750 Kg Gesamtmasse dürfen nur dann mitgeführt werden wenn die zulässige Gesamtmasse des Zuges nicht mehr als 3500 Kg und die zulässige Gesamtmasse des Anhängers die Leermasse des Zugfahrzeuges nicht übersteigt.

Klasse BE

Mindestalter: 18 Jahre

Fahrzeugkombination, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger bestehen und die als Kombination nicht unter B fallen. Bei LKW mit durchgehender Bremse und bestimmten Geländefahrzeugen darf die Anhängelast höchstens das 1,5 fache der zulässigen Gesamtmasse des ziehenden Fahrzeuges betragen.

Klasse A unbeschränkt

Mindestalter: 25 Jahre (oder 2 jähriger Besitz Klasse A beschränkt)

Alle Krafträder / Zweiräder, auch mit Beiwagen - mit einem Hubraum von mehr als 50ccm oder der Bauart bedingten Höchstgeschwindikeit von mehr als 45 km/h.

Klasse A beschränkt

Mindestalter: 18 Jahre

Alle Krafträder / Zweiräder, auch mit Beiwagen - mit einem Hubraum mehr als 50ccm oder mit einer von der Bauart bedingten Höchstgeschwindikeit von mehr als 45 km/h beschränkt auf eine Nennleistung von 25 KW und einem Verhältnis von Leistung / Leergewicht von nicht mehr als 0,16 KW / Kg

Klasse A1

Mindestalter: 16 Jahre

Leichtkrafträder der Klasse A mit einem Hubraum von nicht mehr als 125 ccm und einer Nennleistung von nicht mehr als 11 KW  und einer durch die Bauart bestimmten Höchgeschwindikeit von 80 km/h für 16-17 Jährige und unbegrenzt ab 18 Jahre.

Klasse M

Mindestalter: 16 Jahre

Kleinkrafträder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindikeit von nicht mehr als 45km/h oder einem Hubraum von nicht mehr als 50 ccm.

Klasse L

Mindestalter: 16 Jahre

Zugmaschinen, die nach Ihrer Bauart für die Verwendung für Land- oder Forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden. Mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 32 km/h und Kombinationen aus diesen Fahrzeugen und Anhängern wenn Sie mit einer Geschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h geführt werden.

Selbstfahrende Arbeitsmaschinen und Flurförderfahrzeuge mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h und Kombinationen aus diesen Fahrzeugen und Anhängern.

Klasse Mofa

Mindestalter: 15 Jahre / 16 Jahre bei Mitnahme eines Kindes unter 7 Jahre

Einspurige, Einsitzige Fahrräder mit Hilfsmotor auch ohne Tretkurbel wenn Ihre Bauart Gewähr dafür bietet das die Höchstgeschwindigkeit auf ebener Bahn nicht mehr als 25 km/h beträgt.

 

Eine theoretische Prüfung ist außer bei BE bei allen Klassen erforderlich. In allen Klassen außer L und Mofa müssen praktische Prüfungen absolviert werden.

Die theoretische Prüfung darf 3 Monate, die praktische Prüfung 1 Monat vor erreichen des Mindestalters absolviert werden.

Unser Team freut sich auf Dich.